Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Makler und Kunde als Verbraucher
Stand: 01. Juni 2015
Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise von Immobilien-Himmel.de sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung von Immobilien-Himmel.de, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, Immobilien-Himmel.de die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.
Doppeltätigkeit
Die Firma Immobilien-Himmel.de darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
Eigentümerangaben
Immobilien-Himmel.de weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von Immobilien-Himmel.de auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Immobilien-Himmel.de, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft.
Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von Immobilien-Himmel.de entfalteten Tätigkeit von ihrem potenziellen und von Immobilien-Himmel.de nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss. Der Auftraggeber erteilt hiermit Immobilien-Himmel.de Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
Aufwendungsersatz bei Erteilung eines Makleralleinauftrages
Der Kunde ist verpflichtet, Immobilien-Himmel.de die in Erfüllung des Allein-Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
Provision und Widerrufsrecht nach neuer EU Norm
Provisionsanspruch nach Bestellerprinzip
Mit den Angeboten auf der Internetseite der Maklerfirma Immobilien-Himmel.de – nachfolgend „Makler“ genannt – wird das Objekt und zugleich die Dienstleistung des Maklers angeboten, die in der Vermittlung/dem Nachweis von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss über dieses Objekt besteht.
Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages durch den Nachweis und / oder die Vermittlung von Immobilien-Himmel.de ist zu deren Gunsten eine Provision verdient und fällig. Dieser Provisionsanspruch erstreckt sich auch auf Verträge mit vergleichbarem wirtschaftlichen Erfolg, z.B. Miete oder Erbbaurecht statt Kauf. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch. Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit des Maklers, so ist ihm vom Kunden unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Nimmt der Kunde von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren.
Der Provisionssatz ist abhängig von der speziellen Art des Rechtsgeschäfts und als Basissatz inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%) zu verstehen:
- bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3,57 % des Kaufpreises
- bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2,38 Monatsmieten. (Vom Auftraggeber, außer bei Gewerbevermietungen)
- bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz 3,57 % des Kaufpreises
Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Kunden an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist. Sucht der Kunde bei einem exclusivem Suchauftrag auf eigene Faust weiter, ist eine Aufwandspaschale von 500,- € inkl. gesetz. MwSt. direkt zur Zahlung fällig.
Fälligkeit der Provision
BEI VERMIETUNG
Der Kunde verpflichtet sich mit der schriftlichen Anfrage, bzw. Zusendung eines Exposés und des dadurch Zustandekommens eines Vertragsabschlusses gegenüber Immobilien-Himmel.de, die Maklercourtage bei Abschluss in bar zu entrichten oder den gesamten Courtagebetrag einen Tag im Voraus gegen Belegzusendung (oder Mitbringens zum Abschlusstermin), zu überweisen. (Bei Gewerbe und für Auftraggeber bindend)
BEI VERKAUF
Per Überweisung innerhalb von 3 Werktagen nach Verbriefung beim Notar und Erhalt der Rechnung in schriftlicher Form. Vorausgezahlte Reservierungsgebühren werden natürlich gutgeschrieben.
Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).
Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
Widerrufsrecht für Verbraucher
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung (beim Kauf einer Sache) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – beim Notar und dem Veräußerer widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform im Exposé, jedoch nicht nach Unterschrift des Mietvertrages und erfolgtem Einzug in das Objekt und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. (Haben Sie jedoch die Immobilie anhand der Adressanschrift oder des Names der Vermieter von uns zuerst nachgewiesen bekommen (mit erfolger Besichtigung) und ein Mietvertrag ist innerhalb der 14. tägigen Frist dennoch zustande gekommen), ist Ihr Widerspruchsrecht ungültig, da der Makler seine Arbeit inform eines Vermittlers zwischen Ihnen und dem (Vermieter, bzw. Verkäufer) erfüllt hat.
Der Widerruf zum Kauf einer Immobilie (z.B. bei unverbindlichen Reservierungen) ist zu richten an: Immobilien-Himmel.de, Dorfstrasse 6, 85567 Grafing bei München
Haftungsbegrenzung
Die Haftung von Immobilien-Himmel.de wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten von Immobilien-Himmel.de keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Immobilien-Himmel.de beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für Immobilien-Himmel.de zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten Diese.
Gerichtsstand
Sind Immobilien-Himmel.de und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz von Immobilien-Himmel.de vereinbart.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.